Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1983 - 3 B 80.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6461
BVerwG, 04.07.1983 - 3 B 80.80 (https://dejure.org/1983,6461)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1983 - 3 B 80.80 (https://dejure.org/1983,6461)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1983 - 3 B 80.80 (https://dejure.org/1983,6461)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,6461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungslast bei Unklarheiten über die Valutierung von eingetragenen Grundbuchbelastungen - Berücksichtigung von bekannten Einheitswerten bei der Schadensberechnung von vor Erlass des Reichsbewertungsgesetzes eingetretenen Entziehungsschäden - Begründetheit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.07.1962 - III C 196.61

    Antrag auf Feststellung von Vertreibungsschäden an Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 3 B 80.80
    Es ist mithin davon auszugehen, daß das Verwaltungsgericht entsprechend der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10. Juli 1962 - BVerwG 3 C 196.61 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 28 = ZLA 1962, 314]) in freier Beweiswürdigung angenommen hat, der durch die Karteikarte der Deutschen Zentralbodenkredit-Aktiengesellschaft für das Jahr 1931 nachgewiesene Einheitswert des fraglichen landwirtschaftlichen Vermögens habe mindestens auch in dieser Höhe noch im maßgeblichen Entziehungszeitpunkt als der zuletzt festgestellten Einheitswert gegolten.

    Zum einen ist diese Frage bereits durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1962 - BVerwG 3 C 196.61 - (a.a.O.) entschieden.

    Zum anderen ist es entgegen der Auffassung des Beteiligten in seiner ergänzenden Beschwerdebegründung vom 16. September 1980 im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - jedenfalls über die vorgenannte Entscheidung vom 10. Juli 1962 (a.a.O.) hinaus - nicht klärungsbedürftig, ob ein vor Erlaß des Reichsbewertungsgesetzes von 1934 festgestellter Einheitswert bei Anwendung der für die Berechnung von Entziehungsschäden maßgebenden Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 2 der Siebenten FeststellungsDV rechtserheblich ist.

    Denn diese Frage hat das Gesetz bereits eindeutig in bejahen dem Sinne entschieden, und zwar auch, wenn entgegen dem vorgenannten Urteil des Senats vom 10. Juli 1962 (a.a.O.) bei unmittelbarer Anwendung des § 12 Abs. 1 und 2 FG auf Vertreibungsschäden aus den vom Beteiligten in seiner Beschwerdebegründung angeführten Erwägungen etwas anderes gelten sollte.

  • BVerwG, 14.05.1970 - III C 196.67

    Beginn des Vertreibungsjahres als letzter Feststellungszeitpunkt -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 3 B 80.80
    In der schließlich als divergierend bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1970 - BVerwG 3 C 196.67 - (Buchholz 427.209 § 2 Nr. 4 = IFLA 1971, 76 [78]) wird gleichfalls der Rechtssatz aufgestellt, daß Hilfswerten im Hinblick auf den maßgebenden Bewertungsstichtag keine Bedeutung zukomme und daß in Gebieten, in denen das Bewertungsgesetz nicht galt, mangels ausdrücklicher anderweitiger gesetzlicher Regelung als letzter Feststellungszeitpunkt im Sinne des § 12 Abs. 2 FG der letzte mögliche Feststellungszeitpunkt anzusehen und dies regelmäßig der Beginn des Jahres ist, in dem die Schädigung erfolgte.
  • BVerwG, 06.07.1967 - III C 77.65

    Feststellung von Vertreibungsschäden an landwirtschaftlichem und

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 3 B 80.80
    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend geklärt, daß zunächst die Ausgleichsbehörde das Bestehen von Verbindlichkeiten im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 FG zu ermitteln und die Feststellungslast dafür zu tragen hat, wenn insoweit Unklarheiten bestehen bleiben (vgl. hierzu Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 77.65 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 37 = ZLA 1967, 314]).
  • BVerwG, 10.05.1965 - III C 135.64

    Feststellung eines Vertreibungsschadens nach dem Lastenausgleichsgesetz -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 3 B 80.80
    In seinem Urteil vom 10. Mai 1965 - BVerwG 3 C 135.64 - (Buchholz 427.2 § 12 Nr. 20 = ZLA 1965, 313) hat der Senat entgegen der nunmehr vom Beteiligten in seiner Beschwerde vertretenen Auffassung nicht entschieden, daß das Reichsbewertungsgesetz vom 16. Oktober 1934 im jeweiligen Schadensgebiet gegolten haben müsse, damit ein Einheitswert abstrakt gesehen als bekannt angenommen werden könne.
  • BVerwG, 01.02.1973 - III B 30.72
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 3 B 80.80
    Darüber hinaus ist vom Senat aber auch entschieden worden, daß sich gewissermaßen die Beweislast (Feststellungslast) dann zu Lasten des Geschädigten umkehrt, wenn er gegenüber aufgrund von Urkunden festgestellten (eingetragenen) langfristigen Verbindlichkeiten behauptet, diese seien vorzeitig getilgt worden oder hätten aus anderen Gründen im maßgebenden Schadenszeitpunkt nicht mehr bestanden (vgl. hierzu den Beschluß vom 1. Februar 1973 - BVerwG 3 B 30.72 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 52 = ZLA 1973, 84]).
  • BVerwG, 13.07.1972 - III C 1.70

    Feststellung von Vertreibungsschäden

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 3 B 80.80
    Es hat sich für die insoweit den Klägern auferlegte "Beweislast" auf das Urteil des Senats vom 13. Juli 1972 - BVerwG 3 C 1.70 - (ZLA 1972, 163) bezogen und zusätzlich ausgeführt, es bestehe kein Anhalt dafür, daß es sich bei den eingetragenen Belastungen um Eigentümergrundschulden gehandelt haben könnte; weitere Aufklärungsmöglichkeiten in dieser Hinsicht beständen nicht.
  • BVerwG, 08.12.1966 - III C 66.65

    Feststellung von Vertreibungsschäden an Grundstücken - Gleichsetzung von

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1983 - 3 B 80.80
    In der weiteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1966 - BVerwG 3 C 66.65 - (ZLA 1967, 75) ist ausgeführt worden, bei der Schadensberechnung für Vertreibungsschäden an Grundvermögen könne ein Hilfswert, der nach der Neunten Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vorschriften in den eingegliederten Ostgebieten vom 8. Dezember 1940 angesetzt worden ist, dem für die Schadensberechnung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 FG maßgeblichen Einheitswert nicht gleichgesetzt werden; es ist mithin - im damaligen Fall - ein Einheitswert nicht bekannt gewesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht